AGB

Mit der Anmeldung, spätestens jedoch mit der Teilnahme am Segeltörn stimmt die Crew folgender Erklärung zu:

1. Chartervertrag

Grundlage dieser Vereinbarung ist der zwischen dem Skipper (D. Wälchli) und der Charterfirma abgeschlossene Chartervertrag .

2. Teilnahme am Segeltörn

Jedes Crewmitglied

– ist sich über die Risiken eines Segeltörns bewusst. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

– erklärt, dass es körperlich und geistig fit und zur Teilnahme fähig ist,

– ist selbst verantwortlich, die erforderlichen Massnahmen für seine Gesundheit (pers. Medika­mente usw) und

  Sicherheit (Verhalten an Bord, Einhalten von Sicherheitsanordnungen) zu treffen.

3. Skipper, Crew, Haftung

Der Skipper trägt aufgrund seiner Funktion als Schiffsführer gem. internationalem Seerecht die Verantwortung für das Schiff und die Besatzung. Der Skipper übernimmt jedoch keine Haftung für Unfälle, Ausfälle sowie für jegliche Art von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Crew.

Bei Schäden oder Verletzungen verzichtet die Crew auf jegliche Schadenersatzansprüche untereinander und dem Skipper gegenüber.

4. Kosten

Die folgenden Kosten des Törns werden von allen Crewmitgliedern anteilmässig getragen:

– Charterkosten für das Schiff inkl. obligatorischen (und allenfalls weiteren) Versicherungen sowie Nebenkosten

– Bordkasse für Verpflegung, Treibstoff, Hafengebühren, Wasser, Transporte usw. während des Törns

– Kautionssumme (bzw. Selbstbehalt bei Abschluss einer Kautionsversicherung) im Fall der Einlösung durch den  
  Vercharterer.

Die An- und Rückreise zum und vom Ausgangshafen organisiert und zahlt jedes Crewmitglied selbst.

5. Versicherungen

Im Charterpreis sind die obligatorischen Haftpflicht- und Havarieversicherungen inbegriffen.

Zusatzversicherungen (Skipperhaftpflicht, Kautionsversicherung, Rechtsschutz) werden nur nach Absprache zwischen Skipper und Crew abgeschlossen. Zusätzliche Kosten werden auf die Crew aufgeteilt.

Persönliche Versicherungen (Krankheit, Unfall, Reisean­nul­lation) sind Sache jedes Crewmitglieds.

6. Rücktritt, verspätete Anreise, vorzeitige Abreise

Bei Rücktritt oder unvollständiger Törnteilnahme bleibt das Crewmitglied zur Zahlung seines ganzen Anteils an den Charterkosten verpflichtet. Im Fall eines Rücktritts kann eine Ersatzperson vorge­schla­gen werden, die am Törn teilnehmen kann, wenn alle übrigen Crewmitglieder und der Skipper einverstanden sind.